Abrechnung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben i.d.R. keinen Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker. Sind Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt, kann ggf. im Rahmen der allgemeinen Versicherungbedingungen oder Beihilfebestimmungen eine Übernahme oder Zuzahlung zu den Heilpraktiker Kosten geltend gemacht werden. Die Ansichten des Kostenträgers über die medizinische Notwendigkeit entspricht leider nicht zwangsläufig immer dem für Sie konzipierten Behandlungsplan. Bedenken Sie bitte daher, dass Sie wegen des hohen persönlichen Zeitaufwandes oder spezieller Behandlungsmethoden in einer Naturheilpraxis die Behandlungskosten (oder einen Teil davon) selber tragen müssen. Die Kosten für Cambridge Weight Plan sind ausschließlich privat abzurechnen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.
|